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Diskriminierung am Arbeitsplatz: Wie man sich wehren kann

Diskriminierung oder Mobbing am Arbeitsplatz sind in Deutschland gesetzlich verboten und durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) geregelt. Das AGG verbietet Diskriminierung aufgrund von Rasse, Ethnizität, Geschlecht, sexueller Orientierung, Alter, Behinderung oder Religion. Es gilt für alle Arbeitnehmer und Arbeitgeber in Deutschland.




Im Fall von Diskriminierung oder Mobbing am Arbeitsplatz haben Betroffene das Recht, rechtliche Schritte einzuleiten. Eine Möglichkeit ist, eine Beschwerde beim Arbeitgeber einzureichen und eine Untersuchung der Vorwürfe zu fordern. Eine weitere Option ist, einen auf Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt zu konsultieren und rechtliche Schritte einzuleiten.

Die Rolle des Arbeitgebers besteht darin, sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter am Arbeitsplatz fair und respektvoll behandelt werden. Arbeitgeber sollten sicherstellen, dass sie alle Mitarbeiter über die Richtlinien und Verfahren informieren, die im Falle von Diskriminierung oder Mobbing am Arbeitsplatz befolgt werden müssen. Wenn ein Mitarbeiter beschuldigt wird, diskriminierende oder belästigende Verhaltensweisen an den Tag zu legen, sollte der Arbeitgeber sofort handeln und die Vorwürfe untersuchen.

In der Rechtsprechung wurden bereits wichtige Urteile zu Diskriminierung und Mobbing am Arbeitsplatz gefällt. Ein Beispiel ist das Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 25. April 2013 (Az.: 8 AZR 287/12), in dem es um die Diskriminierung aufgrund von sexueller Orientierung ging. Das BAG entschied, dass eine Kündigung aufgrund von Homosexualität diskriminierend und damit unwirksam ist.

Ein weiteres bedeutendes Urteil ist das des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 26. März 2020 (Az.: C-507/18), in dem es um die Diskriminierung aufgrund von Alter ging. Der EuGH entschied, dass eine Altersgrenze in einem Tarifvertrag diskriminierend sein kann und dass Arbeitgeber nachweisen müssen, dass die Altersgrenze objektiv und angemessen ist.

Es ist wichtig, dass Betroffene von Diskriminierung am Arbeitsplatz ihre Rechte kennen und sich gegebenenfalls an einen auf Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt wenden. Ein Anwalt kann ihnen helfen, eine angemessene Entschädigung zu erhalten und ihre Rechte durchzusetzen.

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