Abfindungsrechner
Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, stellen sich oft viele Fragen: Habe ich Anrecht auf eine Abfindung? Wie hoch kann diese Abfindung sein? Unser Abfindungsrechner hilft Ihnen dabei, um eine erste Einschätzung Ihrer möglichen Abfindung zu erhalten.
So berechnen Sie Ihre Abfindung
Ihre Abfindung können Sie nach einer einfachen Formel berechnen: mit der Dauer Ihrer Betriebszugehörigkeit und Ihrem monatlichen Brutto-Gehalt.
Prüfen Sie also zuerst:
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Wie lange sind Sie bereits bei Ihrem Arbeitgeber beschäftigt?
Wie hoch ist Ihr monatliches Brutto-Gehalt?
Formel
Bruttomonatsgehalt x Dauer der Betriebszugehörigkeit
= Abfindung
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Beispiel
4500€ x 10 Jahre
= 22.500€
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Habe ich einen Anspruch auf Abfindung?
Ein gesetzlicher Anspruch auf Abfindung nach einer Kündigung besteht in der Regel nicht. Vielmehr ist eine Abfindung häufig ein freiwilliges Entgegenkommen des Arbeitgebers, um möglicherweise zeitaufwendige und kostspielige Kündigungsschutzklagen zu vermeiden. Ziel dabei ist es, dem Arbeitnehmer eine angemessene Entschädigung für den Arbeitsplatzverlust zu bieten. Die Zahlung sowie die Höhe einer Abfindung resultieren aus einer Verhandlung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Welche Abfindungshöhe ist üblich?
Die Höhe der Abfindung bemisst häufig zwischen einem halben und einem vollen Monatsgehalt für jedes Beschäftigungsjahr im Unternehmen. Doch viele Faktoren, wie die Dauer des Arbeitsverhältnisses, die Branche, die Größe des Arbeitgebers und die aktuelle Verhandlungssituation, spielen hierbei eine Rolle. Besonders bei betriebsbedingten Kündigungen besteht ein erhöhtes Risiko einer unrechtmäßigen Kündigung im Vergleich zu verhaltensbedingten Kündigungen, die auf nachgewiesenem Fehlverhalten basieren. Ein höheres Potenzial für eine rechtswidrige Kündigung stärkt Ihre Verhandlungsposition. Daher empfehlen wir, die Rechtmäßigkeit Ihrer Kündigung von einem spezialisierten Rechtsanwalt für Arbeitsrecht überprüfen zu lassen und ihn die Verhandlung leiten zu lassen.
Nutzen Sie unser Angebot einer kostenfreien Erstberatung. Falls Sie nicht über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, klären wir Sie in dieser Erstberatung über mögliche Kosten bei weiterer Zusammenarbeit auf. Buchen Sie direkt online eine kostenlose Ersteinschätzung bei erhaltener Kündigung.
In 3 Schritten zur Abfindung oder Erhalt des Arbeitsplatzes
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Häufig gestellte Fragen
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Was beinhaltet die kostenlose Erstberatung nach Erhalt einer Kündigung?In unserer kostenlosen Erstberatung teilen Sie uns die Details Ihrer Kündigungssituation mit und wir klären, welche juristischen Maßnahmen für Sie erfolgversprechend sein könnten. Gemeinsam bewerten wir Chancen und Risiken, schätzen die anfallenden Kosten und deren Verhältnis zum Nutzen ab und betrachten mögliche Finanzierungsmodelle, die wir Ihnen bereitstellen können. Zudem geben wir eine Prognose ab, wie hoch die Aussicht auf Erfolg generell ist und wann Sie ein Ergebnis erwarten können. Nach unserer kostenlosen Erstberatung liegt die Entscheidung allein bei Ihnen, ob Sie unsere Anwaltskanzlei zur Wahrnehmung Ihrer Rechte nach einer Kündigung beauftragen möchten.
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Wie unterstützt die Kanzlei Dr. Stetter bei der Durchsetzung einer Abfindung?Rechtsanwältin Dr. Stetter ist darauf spezialisiert, Arbeitnehmer nach Erhalt von Kündigungen oder Aufhebungsverträgen zu vertreten. Dabei ist Ihr Spezialgebiet die Aushandlung lukrativer Abfindungszahlungen für ihre Mandanten und das Erreichen zusätzlicher, persönlicher Ziele. Unser Ratschlag zur Mandatierung erfolgt nur, wenn ein vorteilhaftes Kosten-Nutzen-Verhältnis vorliegt.
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Wie werde ich Mandant?Die Kontaktaufnahme mit unserer Anwaltskanzlei kann online über die Buchungsseite oder telefonisch über unser Sekretariat erfolgen. Hier buchen Sie einen kostenlosen 15-minütigen Beratungstermin bei Rechtsanwältin Dr. Stetter für eine unverbindliche Ersteinschätzung. Wenn Sie sich für eine Zusammenarbeit entscheiden, erfolgt als nächstes eine detaillierte Rechts- und Strategieberatung. Gemeinsam legen Sie fest, welche Ziele Sie anstreben und welche Strategie dafür am geeignetsten ist. In der darauffolgenden Phase beginnen wir mit der Verhandlung mit Ihrem Arbeitgeber. Falls erforderlich, werden wir auch gerichtlich für Ihre Rechte eintreten. Selbstverständlich werden Sie über jeden Schritt im Voraus informiert und haben die Möglichkeit, dem vorgeschlagenen Vorgehen zuzustimmen.
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Haben Sie als Arbeitnehmer Recht auf eine gesetzliche Abfindung?In Ausnahmefällen besteht als Arbeitnehmer tatsächlich ein rechtlicher Anspruch auf eine Abfindung. Jedoch ist die Abfindungshöhe in der Regel das Ergebnis einer Verhandlung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die entweder außergerichtlich oder vor dem Arbeitsgericht durchgeführt wird. Falls Sie statt einer Kündigung einen Aufhebungsvertrag erhalten haben, besteht regelmäßig die Möglichkeit, eine Abfindungszahlung in diesem zu verankern.
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Was kostet die Beauftragung der Kanzlei Dr. Stetter?Wir möchten jedem Arbeitnehmer und jeder Arbeitnehmerin den Zugang zu seinem oder ihren Rechten geben. Daher ist unser Ziel die Kosten für Sie so gering wie möglich zu halten. In unserem kostenlosen Erstgespräch klären wir Sie deshalb genau über die entstehenden Gebühren auf.
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