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Abfindungsrechner

Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, stellen sich oft viele Fragen: Habe ich Anrecht auf eine Abfindung? Wie hoch kann diese Abfindung sein? Unser Abfindungsrechner hilft Ihnen dabei, um eine erste Einschätzung Ihrer möglichen Abfindung zu erhalten.

So berechnen Sie Ihre Abfindung

Ihre Abfindung können Sie nach einer einfachen Formel berechnen: mit der Dauer Ihrer Betriebszugehörigkeit und Ihrem monatlichen Brutto-Gehalt.

Prüfen Sie also zuerst:

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Wie lange sind Sie bereits bei Ihrem Arbeitgeber beschäftigt?

Wie hoch ist Ihr monatliches Brutto-Gehalt?

Formel

Bruttomonatsgehalt x Dauer der Betriebszugehörigkeit

= Abfindung

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Beispiel

4500€ x 10 Jahre

= 22.500€

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Image by Mikhail Pavstyuk

Habe ich einen Anspruch auf Abfindung?

Ein gesetzlicher Anspruch auf Abfindung nach einer Kündigung besteht in der Regel nicht. Vielmehr ist eine Abfindung häufig ein freiwilliges Entgegenkommen des Arbeitgebers, um möglicherweise zeitaufwendige und kostspielige Kündigungsschutzklagen zu vermeiden. Ziel dabei ist es, dem Arbeitnehmer eine angemessene Entschädigung für den Arbeitsplatzverlust zu bieten. Die Zahlung sowie die Höhe einer Abfindung resultieren aus einer Verhandlung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Welche Abfindungshöhe ist üblich?

Die Höhe der Abfindung bemisst häufig zwischen einem halben und einem vollen Monatsgehalt für jedes Beschäftigungsjahr im Unternehmen. Doch viele Faktoren, wie die Dauer des Arbeitsverhältnisses, die Branche, die Größe des Arbeitgebers und die aktuelle Verhandlungssituation, spielen hierbei eine Rolle. Besonders bei betriebsbedingten Kündigungen besteht ein erhöhtes Risiko einer unrechtmäßigen Kündigung im Vergleich zu verhaltensbedingten Kündigungen, die auf nachgewiesenem Fehlverhalten basieren. Ein höheres Potenzial für eine rechtswidrige Kündigung stärkt Ihre Verhandlungsposition. Daher empfehlen wir, die Rechtmäßigkeit Ihrer Kündigung von einem spezialisierten Rechtsanwalt für Arbeitsrecht überprüfen zu lassen und ihn die Verhandlung leiten zu lassen.

Nutzen Sie unser Angebot einer kostenfreien Erstberatung. Falls Sie nicht über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, klären wir Sie in dieser Erstberatung über mögliche Kosten bei weiterer Zusammenarbeit auf. Buchen Sie direkt online eine kostenlose Ersteinschätzung bei erhaltener Kündigung.

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Ersparen Sie sich den traditionellen Weg zum Anwalt. Mit unserer bequemen Online-Beauftragung können Sie Rechtsanwältin Dr. Hoffmann direkt engagieren, um Ihre Rechte entschieden zu verhandeln und durchzusetzen. Sie werden über alle Entwicklungen in Ihrem Fall informiert.

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Gerne können Sie zur Kontaktaufnahme unser Kontaktformular nutzen – wir melden uns meistens am selben Tag bei Ihnen zurück und geben kostenfrei und unverbindlich eine Einschätzung zu Ihrem Fall!

Kontaktformular

Häufig gestellte Fragen

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